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   LG Frankfurt/Main, 09.03.2004 - 3/5 O 107/03, 3-05 O 107/03   

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https://dejure.org/2004,14829
LG Frankfurt/Main, 09.03.2004 - 3/5 O 107/03, 3-05 O 107/03 (https://dejure.org/2004,14829)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.03.2004 - 3/5 O 107/03, 3-05 O 107/03 (https://dejure.org/2004,14829)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. März 2004 - 3/5 O 107/03, 3-05 O 107/03 (https://dejure.org/2004,14829)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 1684
  • ZIP 2004, 1419
  • NZG 2004, 672
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.07.2002 - II ZR 286/01

    Streitgegenstand der aktienrechtlichen Nichtigkeits- und Anfechtungsklage

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.03.2004 - 5 O 107/03
    Bei einem Rechtsstreit über ein Squeeze-out von Minderheitsaktionären ist der Streitgegenstand von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage identisch (Anschluss BGH, 22. Juli 2002, II ZR 286/01, ZIP 2002, 1684).
  • OLG Stuttgart, 21.12.2012 - 20 AktG 1/12

    Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen:

    Dort vertritt sie unter anderem die Auffassung, dass die von den Antragsgegnern im Hauptsachverfahren angeführte Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 09.03.2004 zu 3-5 O 107/03 hier nicht einschlägig sei, weil die formelle Beschlussfassung des Aufsichtsrats jedenfalls nachgeholt worden sei (Bl. 142); § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG schließe eine Beschlussfassung bis zur Verlesung der Beschlussvorschläge in der Hauptversammlung nicht aus (ASt3 S. 14, Bl. H83).

    Dies gilt auch dann, wenn - wie hier bis zum 23.07.2012 - der veröffentlichte Text einen Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats enthält, ihm jedoch keine wirksame Beschlussfassung des Aufsichtsrats zugrunde liegt (LG Frankfurt am Main, NZG 2004, 672, 673).

    Erst recht stehen die Entscheidungen des Oberlandesgerichts München und des Landgerichts Frankfurt am Main (OLG München, AG 2003, 163 [juris Rz. 3 und 7]; OLG München, AG 2010, 842 [juris Rz. 31]; LG Frankfurt am Main, NZG 2004, 672, 673) der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen, weil in den dort entschiedenen Fällen der fehlende Organvorschlag gerade nicht nachgeholt wurde, sondern endgültig ausblieb.

  • LG München I, 31.01.2008 - 5 HKO 19782/06

    Aktiengesellschaft: Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen

    Dasselbe gilt auch für den Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates nach § 124 Abs. 3 AktG, dessen Fehlen allenfalls die Anfechtbarkeit begründen (so OLG München AG 2003, 163; LG Frankfurt am Main NZG 2004, 672, 674; Hüffer, AktG, a.a.O., Rdn. 12 zu § 124; Ziemons in: Schmidt/Lutter, AktG, a.a.O., Rdn. 59 zu § 124; a.A. Kubis in: Münchener Kommentar zum AktG, a.a.O., Rdn. 67 zu § 124, der sogar eine Anfechtbarkeit verneint).
  • LG München I, 24.04.2008 - 5 HKO 23244/07

    Prüfung der offensichtlichen Unbegründetheit der Anfechtungsklage gegen einen

    Der in der Satzung festgelegte Vorzug wird durch einen Übertragungsbeschluss nach § 327 a AktG nur mittelbar beeinträchtigt; daher bedarf es bereits nach der ganz überwiegend vertretenen Auffassung keines Sonderbeschlusses der Vorzugsaktionäre, weil die Übertragung nur einen Inhaberwechsel zur Folge hat, aber - ebenso wie ein Liquidationsbeschluss - die rechtliche Ausgestaltung der Aktiengattung selbst unberührt lässt (so die nahezu einhellige Meinung in Rechtsprechung und Literatur; vgl. OLG Düsseldorf NZG 2005, 347, 352; LG München I Der Konzern 2007, 448, 457; Habersack in: Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, a.a.O., Rdn. 24 zu § 327 a AktG; Fleischer in: Großkommentar zum AktG, a.a.O., Rdn. 69 zu § 327 a; Hasselbach in: Kölner Kommentar zum WpÜG, Rdn. 9 zu § 327 c; Fuhrmann/Simon WM 2002, 1211, 1213; Kort EWiR 2004, 625, 626).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2005 - 16 U 59/04

    Ausschluss von Minderheitsaktionären

    Damit bedarf es auch keiner Entscheidung, ob eine solche Beschränkung unzulässig wäre (so LG Frankfurt NZG 2004, 672, 674; a.A.: Kölner Kommentar/Hasselbach, Rdnr. 32 zu § 327 b; Dißars/Kocher NZG 2004, 856 f.).
  • OLG Stuttgart, 03.12.2008 - 20 W 12/08

    Handelsregistereintragung eines Squeeze-out-Beschlusses: Offensichtliche

    Streitig ist zwar, ob eine Garantieerklärung von einem Unternehmen erteilt werden kann, das mit dem Hauptaktionär wirtschaftlich eng verbunden ist (zweifelnd etwa LG Frankfurt a.M. NZG 2004, 672, 674; a.A. LG München ZIP 2004, 167, 169; vgl. auch Singhof in Spindler/Stilz, a.a.O., § 327b Rn. 10).
  • LG Frankfurt/Main, 11.01.2005 - 5 O 100/04
    Eine weiter gehende Unterteilung ihres Streitgegenstandes nach den einzelnen, dem Beschlussgegenstand sowie dem Beschlussverfahren zugrunde liegenden Elementen und den ihnen anhaftenden Fehlern könnte die einheitliche Überprüfung des Beschlusses je nach Umfang und Einzelheiten des Klägervortrages verhindern (vgl. auch Kammerurteil vom 9.3.2004 - 3/5 O 107/03 -, NZG 2004, 672).
  • LG München I, 26.04.2007 - 5 HKO 12848/06

    Wirksamkeit des Beschlusses einer Hauptversammlung betreffend die Wahl von

    Der in der Satzung festgelegte Vorzug wird durch einen Übertragungsbeschluss nach § 327 a AktG nur mittelbar beeinträchtigt; daher bedarf es bereits nach der ganz überwiegend vertretenen Auffassung keines Sonderbeschlusses der Vorzugsaktionäre, weil die Übertragung nur einen Inhaberwechsel zur Folge hat, aber - ebenso wie ein Liquidationsbeschluss - die rechtliche Ausgestaltung der Aktiengattung selbst unberührt lässt (vgl. OLG Düsseldorf NZG 2005, 347, 352; Habersack in: Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, a.a.O., Rdn. 24 zu § 327 a AktG ; Kort EWiR 2004, 625, 626 [LG Frankfurt am Main 09.03.2004 - 3/5 O 107/03] ).
  • LG Frankfurt/Main, 12.10.2004 - 5 O 71/04

    Anforderungen an das Barabfindungsangebot für Minderheitsaktionäre bei einem

    Die von den Klägern angeregte Vorlage an das Bundesverfassungsgericht kam nicht in Betracht, da im Hinblick auf die gegebenen Unwirksamkeitsgründe des Übertragungsbeschlusses zu TOP 6 es auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung der §§ 32 a ff. AktG nicht ankommt, mithin eine Vorlage unzulässig wäre, zumal die Kammer - soweit nicht Vorzugsaktionäre betroffen sind (vgl. Kammerurteil vom 9.3.2004 - 3/5 O 107/03 - NZG 2004, 672, 675) - die Bestimmungen für verfassungsgemäß hält (vgl. Kammerurteil vom 16.03.2004 - 3/5 O 127/03 -).
  • LG Frankfurt/Main, 06.07.2007 - 5 O 104/07

    Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung eines angefochtenen

    Die Kammer gibt im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.5.2007 - 1 BvR 390/04 - ihre entgegenstehende Ansicht (so noch Beschluss vom 10.10.2006 - 3-05 O 91/06 - und Kammerurteil vom 20.1.2004 - 3-05 O 120/03 - NZG 2004, 672) ausdrücklich auf, nachdem das Bundesverfassungsgericht in der genannten Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des sog. Squeeze-out und des Freigabeverfahrens nach §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG dargelegt hat, dass die Vorschriften über den Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327 a ff. AktG Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht verletzen, da § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG insofern keine Enteignungsregelung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG darstellt, sondern eine Inhalts- und Schrankenbestimmung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG.
  • LG Mannheim, 07.04.2005 - 23 O 102/04

    Squeeze-out-Verfahren: Bestätigung eines für nichtig erklärten Beschlusses;

    Dabei hat die Kammer die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (NZG 2004, 672 ff) betreffend der Höchstbetragsbürgschaft und deren Probleme im Rahmen des Gesamtverfahrens (eventuell nicht ausreichend) nicht übersehen.
  • LG Frankfurt/Main, 10.12.2007 - 5 O 141/07

    Aktiengesellschaft: Ausschüttungen mit Steuervorteilen für nur einzelne

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